Im EWärmeG 2015 ist die Erzeugung von Strom durch PV-Anlagen eine Erfüllungsoption. Dazu müssen Sie eine Anlagenleistung von mindestens 0,02 kWp pro m² Wohnfläche nachweisen. Das heißt, eine
PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 kWp je 100 m² Wohnfläche erfüllt die Anforderungen bei Wohngebäuden vollständig.
Es spielt keine Rolle, ob der Strom eingespeist oder im Haus selbst verbraucht wird. Auch ältere Anlagen können entsprechend der Leistung – ggf. anteilig – angerechnet werden.
bis 100 m2 Wohnfläche >> zur Aktion <<
101 m2 bis 150 m2 Wohnfläche >> zur Aktion <<